Neue Bedingung für Regatten des SCaP

von Peter Frei

In unseren Ausschreibungen für Regatten findet sich neu folgende Bedingung:

Amtliche Verfügung:
Schiffe, welche zuletzt ausserhalb des Pfäffikersees eingesetzt wurden, dürfen keinen Aufwuchs aufweisen. Sie müssen vor dem Einwassern in den Pfäffikersee gereinigt werden.

Weshalb diese neue Bedingung?

Grund dafür ist das Projekt "Neobiota-Freihaltezone Pfäffikersee":

In den grossen Schweizer Gewässern wird die Uferzone schon heute bis zu 70% von Neobiota dominiert. In naher Zukunft ist mit etwa 20 neuen, problematischen Arten im Kanton Zürich zu rechnen. Der Pfäffikersee blieb bisher weitgehend davon verschont. Daher hatte der Kanton Zürich beschlossen, das Pilotprojekt „Neobiota-Freihaltezone Pfäffikersee“ zu starten. Der Schwerpunkt liegt auf präventiven Massnahmen, da sie kostengünstiger und nachhaltiger sind, als eine nachträgliche Bekämpfung. Ziel des Projektes ist es, den See von der Körbchenmuschel, der Schwarzmeergrundel, den Amerikanischen Grosskrebsen und weiteren schädlichen gebietsfremden Arten freizuhalten.

Zu den wichtigsten Nutzergruppen am Pfäffikersee gehören Fischer und Bootsbesitzer. Ein geringeres Risiko geht von Kanufahrern, Tauchern und Aquarianern aus. Der See wird relativ selten von völlig Unbekannten frequentiert. Es scheint z.B. kaum vorzukommen, dass unbekannte Boote aus anderen Gewässern im Pfäffikersee einwassern. Das ist sicher ein Hauptgrund dafür, dass bisher nur wenige Arten eingeschleppt wurden.

Eine der wichtigsten Massnahmen ist, dass Boote sowie Fischerei- und Taucherausrüstungen, welche kürzlich in anderen Gewässern waren, vor der Einwasserung in den Pfäffikersee, gereinigt werden müssen. Nicht betroffen sind Boote, die das ganze Jahr auf dem Pfäffikersee sind, da sie kein Risiko darstellen.

Deshalb formulierte die Kantonspolizei in der amtlichen Verfügung betreffend nautischen Veranstaltungen:

Schiffe, welche zuletzt ausserhalb des Pfäffikersees eingesetzt wurden, dürfen keinen Aufwuchs aufweisen. Der Organisator ist verantwortlich, dass die Schiffe in gereinigtem Zustand in den Pfäffikersee eingewassert werden.  Er teilt diese Auflage den Teilnehmenden mindestens eine Woche vor der Veranstaltung mit.

 

Bitte beachtet den Flyer der Baudirektion im Anhang.

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